Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
HundVerbrEinfG
Auszug aus
HundVerbrEinfG
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der - 2 - Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Quelle www.ml.niedersachsen.de