hundeverbreinfg

Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland   Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz

HundVerbrEinfG

Auszug aus 

HundVerbrEinfG

(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der - 2 - Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

Quelle www.ml.niedersachsen.de

 

 

 

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