Niedersächsisches Hundegesetz

Auszug 

 

Folgende Verpflichtungen ergeben sich daraus für Hundehalter:

Zentrales Register

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Das Register wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Für die Anmeldung eines Hundes wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,50 Euro für eine Online-Registrierung erhoben. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung (auch E-Mail) kostet 23,50 Euro.

Die Registrierung ist unter: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441/39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Beide Prüfungen kosten jeweils ab 40 Euro; über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer/innen.

Auf der Homepage des ML sind unter anderem Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.

Die Durchführung der theoretischen bzw. der praktischen Sachkundeprüfung online ohne die Anwesenheit eines Prüfers oder einer Prüferin am gleichen Ort wie der Prüfling stellt keine rechtskonforme Durchführung dar und die ausgestellten Nachweise können nicht anerkannt werden.

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